Hotel zum Markgrafen
1. Vertragsabschluss
Mit der Buchung eines Zimmers oder einer Dienstleistung im Hotel zum Markgrafen kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. Dieser Vertrag kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über eine Buchungsplattform geschlossen werden.
2. Leistungen und Preise
Die vom Hotel bestätigte Buchung umfasst die vereinbarten Leistungen zu den angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Check-in und Check-out
- Check-in: Regulärer Check-in ist zwischen 14:00 Uhr und 23:00 Uhr. Ein späterer Check-in ist nach telefonischer Absprache möglich.
- Check-out: Gäste werden gebeten, bis spätestens 11:00 Uhr auszuchecken.
4. Stornierungen und Nichtanreise
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem regulären Check-in-Zeitpunkt (14:00 Uhr) möglich.
- Bei einer Stornierung, die später als 24 Stunden vor Check-in erfolgt, oder bei Nichtanreise wird der volle Preis für den ersten Übernachtungstag berechnet.
- Für Gruppenbuchungen oder längere Aufenthalte können gesonderte Stornierungsbedingungen gelten.
5. Frühstück und Zusatzleistungen
- Frühstückszeiten: Frühstück wird täglich von 6:30 Uhr bis 10:00 Uhr angeboten.
- Haustiere sind erlaubt und werden mit 20 € pro Tier und Nacht berechnet.
6. Hausordnung
- Rauchen ist im gesamten Hotel untersagt.
- Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, Gäste bei Verstößen gegen die Hausordnung des Hauses zu verweisen.
7. Haftung
- Das Hotel haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände der Gäste.
- Fundsachen werden in einem Fundbüro aufbewahrt und können innerhalb von 3 Monaten nach Abreise zurückgefordert werden. Der Versand erfolgt auf Anfrage gegen Erstattung der Versandkosten.
8. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar, per EC-/Kreditkarte oder nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung.
- Bei Kostenübernahmen durch Dritte ist vorab eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist das Amtsgericht Lübenscheid zuständig.
Stand: Juli 2023